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Keine Versicherung ist so wichtig, wie die Haftpflicht für eine Familie

Veröffentlicht am 8. Dezember 2015 Kommentare deaktiviert für Keine Versicherung ist so wichtig, wie die Haftpflicht für eine Familie

Die Absicherung des Familienlebens benötigt die richtige Versicherung. Ohne den einer privaten sind besonders Familien mit Kindern einem hohen, finanziellen Risiko ausgesetzt. Eine private Haftpflicht sichert den Versicherungsnehmer und oftmals auch den Ehepartner und die Kinder gegen Schadensforderungen ab. In der Regel werden Kosten übernommen, die durch Personenschäden, Sachschäden und Mietsachschäden entstehen. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von der mit der Haftpflicht Versicherung vereinbarten ab. Die Absicherung durch eine Haftpflicht halten die meisten Versicherungsexperten für unverzichtbar. Insbesondere Familien mit Kindern sind einem hohen Risiko ausgesetzt, denn in einer lebhaften Familie geht auch einmal schneller etwas zu Bruch.

Kinder richten schnell einen Schaden an, der hohe Kosten verursachen kann. Die Scheibe des Nachbarn, die beim Fußballspielen zersplittert ist, ist ist nur ein Beispiel. Doch wie sieht es aber aus, wenn kleine Kinder, die als nicht deliktfähig eingestuft werden, einen Schaden verursachen? Diese Frage stellen sich viele von kleineren Kindern.

Sollten die ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, muss weder die noch der Versicherte für einen Schaden aufkommen, den ein kleines Kind verursacht hat. Als nicht deliktfähig werden Kinder eingestuft, die das siebte Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Es gibt allerdings auch Versicherungsgesellschaften, die auch für diese Schäden zahlen. Meist ist jedoch die Höhe der begrenzt, die für die Regulierung dieser Art Schäden zur Verfügung steht. Diese zusätzliche Absicherung bietet aber nicht jede Versicherung. Wem dies wichtig ist, der sollte vor Versicherungsabschluss auf dieses Extra achten. Die Versicherungssumme, die bei Schädigungen durch deliktunfähige Kinder bei einer Haftpflicht Versicherung dann zur Verfügung steht, ist jedoch gering. Sachschäden können in der Regel durch die Deckungssumme der nach Schäden durch deliktunfähige Kinder meist gut beglichen werden. Schwieriger wird es, wenn es sich um Schäden handelt, die enorme Kosten nach sich ziehen. Sollte beispielsweise ein Kind einen Verkehrsunfall verursachen, ist die meist zu niedrig.
Eine kommt also nur für den Schaden auf, wenn die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder das Kind älter als sieben Jahre alt ist.

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