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Wissenswertes: Scheidungen

Veröffentlicht am 11. Januar 2016 Kommentare deaktiviert für Wissenswertes: Scheidungen

Etwa 200.000 Paare lassen sich jährlich in Deutschland scheiden. Die Hälfte der Paare hat minderjährige Kinder, wenn die Scheidung eingereicht wird. Wenn Paare in Deutschland die Scheidung einreichen, haben sie durchschnittlich 13 Jahre zusammen gelebt. Der Ehepartner, der sie Scheidung einreicht, muss sich einen nehmen, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt. Fachanwä für Scheidungsrecht sind in allen Großstädten ansässig, vom Rechtsanwalt Leipzig bis zur Kanzlei in Frankfurt.
Am schnellsten gehen einvernehmliche Scheidungen über die Bühne, bei denen sich die Partner bereits über die Aufteilung des Vermögens, über das Sorge- und Unterhaltsrecht einig geworden sind. Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, müssen beide Partner mindestens ein Jahr getrennt leben. In Ausnahmefällen, in denen das Trennungsjahr nicht zumutbar ist, können sich Ehepaare auch sofort scheiden lassen. Um ihre Rechte zu wahren, lassen sich heute oft beide Partner bei einer Scheidung von einem vertreten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren beschleunigt werden, wenn sich beide Partner über die Modalitäten der Scheidung einig sind und schon ein Jahr getrennt leben. Im Scheidungsantrag muss bei der einvernehmlichen Scheidung vermerkt sein, dass nicht nur der Antragsteller, sondern auch sein Partner der Scheidung zustimmt. Wenn im sind, sollte eine Regelung zum Unterhalt und Umgang mit dem Kind ausgearbeitet werden. Neben den Unterhaltspflichten für die Kinder muss im Scheidungsantrag bei der einvernehmlichen Scheidung auch geregelt werden, wie sich der Unterhalt für die Ehefrau darstellt. Nur wenn sich beide Partner in allen Punkten einig sind, wird das Familiengericht einer einvernehmlichen Scheidung problemlos zustimmen.

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