Der Wohnungskauf per Kaufvertrag
Veröffentlicht am 14. Juli 2016 Kommentare deaktiviert für Der Wohnungskauf per Kaufvertrag
Wenn man sich endlich dazu entschlossen hat, eine neu zu bauende Immobilie zu erwerben, egal ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handelt, dann wird man früher oder später zu dem Punkt des Kaufvertrages kommen. Dass dieser Bereich ein Kapitel für sich ist, erscheint einem schon vorher logisch und man sollte sogar darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, wenn man diesen Beruf nicht selber ausüben sollte. Bevor man einen solchen kontaktiert, kann man sich aber die ersten Informationen auf der Seite http://wohnungskauf.net/kaufvertrag-neubau anschauen. Dort werden einem alle Informationen an die Hand gegeben, die man vor dem Abschließen des Kaufvertrages benötigt. So kann man sich mittels dieser Informationen in die Lage versetzen und alle Abschnitte von der Planung über das Aussuchen der Immobilie, vom Kaufvertrag und Auswahl der richtigen Immobilienfinanzierung bis hin zur Übergabe des Objektes durchspielen. Zurück aber zum Thema Kaufvertrag. Dieser besteht eigentlich aus drei Teilen. Zum einen der Notarvertrag: Dieser ist sehr komplex und wir einem aber von dem Notar auch in allen Einzelheiten erklärt. Schließlich bekommt der Notar auch Geld dafür. Zum zweiten muss es eine Teilungserklärung geben, damit man gerade im Bereich der neu zu entstehenden Eigentumswohnung genau weiß, was einem selber und was der Gemeinschaft gehört. Danach richten sich auch die Nebenkosten. Zu guter Letzt natürlich die Bau und Leistungsbeschreibung, damit man genau weiß, wer was macht.
Durch diese Informationen auf der Seite http://wohnungskauf.net/kaufvertrag-neubau hat man zwar einen Überblick über die Dinge, die in einem Kaufvertrag aufgeführt sein sollten, aber jeder sollte sich dennoch überlegen, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Erstellt durch adminKommentare:
Sorry, no posts matched your criteria.