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Wie es zu den vielen Filesharing Abmahnungen kommt

Veröffentlicht am 24. November 2016 Kommentare deaktiviert für Wie es zu den vielen Filesharing Abmahnungen kommt

Die meisten Internetnutzer bewegen sich im World Wide Web, ohne allzu viel Ahnung von Medienrecht zu haben. Oftmals wird gar nicht bedacht, dass es natürlich auch im und Unrecht gibt und dass es kein so anonymer Raum ist, wie es zunächst den Anschein macht.
Wenn Internetuser sich gar zu unvorsichtig und gedankenlos im Web bewegen, kommt es oftmals zu Verstößen und Fehltritten. Besonders häufig werden diese Fehltritte im Bereich Filesharing begangen. Dies hat in den meisten Fällen eine mit der Überschrift „unerlaubte Verwertung geschützter Werke“ zur Folge. Denn natürlich kann es nicht legal sein, sich massenhaft Musik- und Filmdateien herunterzuladen, ohne dafür zu bezahlen. Schließlich verdienen die Künstler und die Unternehmen, die die Rechte an den Werken innehaben, ihren Lebensunterhalt damit und kommen in eine schwierige Lage, wenn die Umsätze wegen solcher illegaler Downloads stark zurückgehen. Doch so weit denken viele Internetnutzer schlichtweg nicht und sehen nur die Geldersparnis, die sie mit dem Herunterladen von Dateien erzielen können. Eine Abmahnung Tauschbörse ist die logische Folge von derartigem Verhalten. Denn natürlich sehen die Rechteinhaber nicht tatenlos zu, sondern versuchen solches Verhalten möglichst effektiv zu unterbinden. Sie engagieren Anwälte, die das nach den entsprechenden Dateien durchsuchen. Wurde erst einmal festgestellt, auf welchen Tauschbörsen die Werke verfügbar sind, ist es meist auch keine Schwierigkeit mehr herauszufinden, wer sie zu Verfügung stellt und von wem sie heruntergeladen werden.
Neben der selbst kommt oftmals auch noch ein Schufa auf die Betroffenen zu, was natürlich doppelt unangenehm ist. Von der vermeintlichen Ersparnis bleibt dann nicht mehr viel übrig, ganz im Gegenteil. Die zu zahlenden Summen sind relativ hoch, wie zu erwarten ist. Denn nicht nur die Schadensersatzforderung des geschädigten Unternehmens muss beglichen werden, sondern auch die Kostennote des gegnerischen Anwalts.
Möchte die Unannehmlichkeiten möglichst gering halten, ist es von Vorteil, einen zu engagieren. Mit ihm sollte allerdings von vornherein ein Pauschalhonorar vereinbart werden, damit nicht das gesparte an anderer Stelle wieder verloren geht.

Erstellt durch admin

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