Rechtsschutz – heute und anno dazumal
Veröffentlicht am 27. Oktober 2014 Kommentare deaktiviert für Rechtsschutz – heute und anno dazumal
Über einen Rechtsschutz im Sinne, wie wir ihn heute kennen, verfügten die Menschen früher nicht. Seinen „Rechtsschutz“, bzw. sein Recht setzte man früher hingegen vielfach auf andere Weise durch – mit Bestrafungen, mit Prügel oder mit Schießereien. Anwälte, die eine Vermittlerrolle einnahmen gab es früher noch nicht, aber Richter, die jedoch heute wegen ihrer oftmals auch ungewöhnlichen Urteile und dem Nichtvorhandensein von Gesetzes den unrühmlichen Beinamen „Schafsrichter“ tragen. Letztlich könnte man sagen, dass auch die Blutrache mit zur frühen Form des Rechtsschutz gehörten. Im Mittelalter gab es dann die so genannten Eidesgilden, die die Interessen ihrer Mitglieder vor dem Gericht, bzw. dem Richter vertraten. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts sah Rechtsschutz noch anders aus als heute. Es gab zwar schon im 19. Jahrhundert Versicherungsgesellschafen, doch war diesen der Rechtsschutz-Zweig damals noch viel zu riskant und unübersichtlich. So versuchte man zum Beispiel im 19. Jahrhundert in Frankreich eine Prozesskosten-Versicherung zu etablieren, die jedoch 1824 durch den französischen Kassationshof vorerst einmal verboten wurde. Einen weiteren Anlauf nahm man dann vor dem Ersten Weltkrieg, wobei das Jahr 1917 allerdings als das eigentliche Geburtsjahr der Rechtsschutzversicherung anzusehen ist. Damals nämlich wurden wiederum in Frankreich die ersten Verträge bezüglich Verkehrsstreitigkeiten abgeschlossen. Nicht zuletzt, weil die Autos auf den Straßen immer mehr und damit auch immer mehr Rechtsstreitigkeiten aufkamen, hatte sich bis zum Jahr 1928 diese Form von Versicherung auch in Deutschland etablieren können. Ihren endgültigen Durchbruch hatte der Rechtsschutz in Deutschland dann in den 1950er und 1960er Jahren, wobei auch heute noch der Verkehrsrechtsschutz der größte Teilbereich dieser Versicherungsform ist. Der zunehmend technische Fortschritt machte immer neue Rechtsschutz-Zweige erforderlich. Einer der jüngsten ist dabei heute der Internetrechtsschutz.
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