Grabgestecke tauchen im Erbrecht und auf dem Grab auf
Veröffentlicht am 22. April 2017 Kommentare deaktiviert für Grabgestecke tauchen im Erbrecht und auf dem Grab auf
Grabgestecke sind wesentliche Bestandteile eines Grabs. Traditionell werden zum Totensonntag Grabgestecke auf das Grab gelegt. Ab dem Totensonntag gilt auf dem Friedhof sozusagen die Winterruhe. Die Gräber werden mit Reisig abgedeckt. Darauf kommen als haltbarer Schmuck Gestecke. Grabgestecke sind in den verschiedensten Ausführungen zu bekommen. Nähert sich der Totensonntag, sind die Geschäfte voll davon. Dann muss man nicht unbedingt in den Blumenladen gehen, um ein solches Gesteck zu erwerben. Selbst beim Wocheneinkauf im Supermarkt wird man zwangsläufig darauf stoßen. Für welche Verkaufsstelle man sich letztendlich entscheidet, bleibt einem selbst überlassen. Man kann Grabgestecke auch selber machen. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Anleitungen, wie man schnell und einfach ein ganz individuelles Gesteck zaubern kann. Das ist gar nicht schwer und obendrein muss man für das Material nicht einmal viel Geld zahlen. Ferner sind Bücher erhältlich, in denen Schritt für Schritt das Herstellen eines Gestecks gezeigt wird.
Ein Großteil der Hinterbliebenen sieht es als Selbstverständlichkeit an, das Grab des Verstorbenen stets in einem gepflegten Zustand zu halten. Ein jeder kümmert sich um die Pflege und bringt regelmäßig frische Blumen oder ein Gesteck. Dazu wird sich abgesprochen, wie man das Grab an hohen Feiertagen gemeinsam schmückt. Leider gehen aber nicht alle derart würdevoll mit ihren verstorbenen Familienmitgliedern um. In einigen Familien gibt es große Streitigkeiten über die Pflege des Grabes. Da wird sich um Geld gestritten und um angeschaffte Blumen und manchmal landet die ganze Angelegenheit vor Gericht. Das ist nicht schön. Im Erbrecht und im Testament findet man beziehungsweise kann man Ausführungen zur Pflege des Grabes finden.
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