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Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung

Veröffentlicht am 8. Dezember 2014 Kommentare deaktiviert für Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung

Auf die Höhe der für eine kommt es an

Auf viele Dinge kann ohne weiteres in seinem verzichten, einige gehören dazu, andere Versicherungen sollten in keinem Versicherungspaket fehlen, auch wenn der Abschluss eine freiwillige Sache ist. Und wiederum andere Versicherungen, zu ihnen gehören die KFZ- oder die Krankenversicherung etc., müssen, so schreibt es der Gesetzgeber vor, abgeschlossen werden. Allerdings steht es dem Versicherungsnehmer frei, bei welchem er Kunde werden möchte. Wer seine Angehörigen für den Fall des Todes abgesichert wissen möchte, der sollte auf eine nicht verzichten. Gerade bei jungen Familien wird der Gedanke, dass der Hauptverdiener sterben könnte, oft verdrängt. Doch in solch einem Fall können große Versorgungslücken entstehen. Neben der Höhe der Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung, die abgeschlossen wird, ist vor allem das -Leistungsverhältnis ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Versicherers. Im Gegensatz zu der ist die nicht dazu gedacht, über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit Vermögen anzusammeln. Versichert wird letztlich der Tod, so zynisch das auch klingen mag. Denn erst wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird die für eine Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen bzw. an diejenigen, die in der Versicherungspolice eingetragen sind, entrichtet. Auf den ersten Blick erscheinen 50.000 Euro als Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung hoch. Würde diese Summe aber anlegen, zeigt sich schnell, dass die Summe, die in Form einer monatlichen Rente dabei entstehen würde, dürftig ausfallen würde. Aus diesem Grund sollte die Höhe der für eine großzügiger gewählt werden. Für junge Familien mit Kindern sollte für die Höhe der für eine Risikolebensversicherung das Jahreseinkommen x 5 genommen werden, mindestens sollte sie aber das Dreifache betragen. Je nach persönlicher Lebenssituation kann die Laufzeit einer solchen gewählt werden. Benötigt man im Falle einer kurzen Laufzeit auch nach Ablauf einen weiteren Versicherungsschutz, so zieht der Versicherer zunächst einmal das gestiegene Alter des Versicherungsnehmers für die Beitragsberechnung hinzu. Des Weiteren führen die meisten eine erneute Prüfung der Gesundheit durch. Bei einem höheren Gesundheitsrisiko für die Gesellschaft können so genannte Risikozuschläge erhoben werden. Die Versicherung hat sogar das Recht, die Annahme des Vertrages zu verweigern. Bei einem zweifelhaften Gesundheitszustand ist es durchaus möglich, einen Probeantrag zu stellen. Auf diese Weise kann man schnell feststellen, ob und zu welchen Bedingungen eine Annahme des Versicherungsvertrages stattfinden würde. Während der Antragsteller an diesen Antrag nicht gebunden ist, gilt für die Versicherungsgesellschaft die Bindung, bietet sie verbindlich den Versicherungsschutz an.

 

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