Die Aufenthaltserlaubnis ist vom Gesetz vorgeschrieben
Veröffentlicht am 10. September 2017 Kommentare deaktiviert für Die Aufenthaltserlaubnis ist vom Gesetz vorgeschrieben
Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, so will es das Gesetz. Ist man Ausländer, so gilt dieses Recht natürlich auch, dazu benötigt es aber einer Aufenthaltserlaubnis. Der Aufenthaltsrecht Anwalt hat die Aufgabe, den Einwanderern beim Eintreten in die Gesellschaft behilflich zu sein. Es gibt viele auf der Erde, die aus ihrem Land fliehen müssen. Ob wirtschaftliche Not oder Krieg, so manch einer ist regelrecht gezwungen seine Heimat zu verlassen. Es ist nicht von Relevanz, warum ein Ausländer um Asyl fragt. Wichtig ist nur, dass er den bürokratischen Weg hinter sich bringt. Denn nur ordentliche Dokumente erleichtern ihm das Leben in der Ferne.
Während der Dauer des Verfahrens erhält der Bewerber eine so genannte Aufenthaltsgestattung, das ist aber noch keine Aufenthaltserlaubnis. Der Aufenthaltsrecht Anwalt muss den Bewerber genau aufklären, wie er sich ab sofort in der neuen Heimat verhalten muss. Denn man darf nicht gegen das Gesetz verstoßen, indem man mit nicht regulären Papieren herumläuft. Während der Zeit als Asylbewerber unterliegt der Ausländer strengen Vorschriften, an die er sich penibel halten muss. So ist der Aufenthaltsort beschränkt auf das jeweilige Bundesland, wo die Aufenthaltsgestattung erteilt wurde.
Es ist oft ein Spießrutenlauf, dem sich ein Ausländer stellen muss. Der Staat beharrt auf sein Recht, Asylbewerber auch in Notfällen wieder abschieben zu können. Die Aufenthaltserlaubnis ist per Gesetz vorgeschrieben, da gibt es kein Vorbeikommen. Der Aufenthaltsrecht Anwalt hat die Verantwortung, die Asylbewerber genauestens zu informieren, wo ihre Rechte und wo ihre Pflichten liegen. Der Ausländer muss human untergebracht werden, der Staat ist verpflichtet, ihn zu unterstützen.
Man kann sich kaum vorstellen, dass man in ein Land reisen kann, ohne dass die Papiere auf dem neuesten Stand sind. Es ist Pflicht, sich bei Bedarf ausweisen zu können. Nur wer in Besitz von ordentlichen Dokumenten ist, kann sich auch im fremden Staat frei bewegen. Will man sich bei einer Arbeit vorstellen, so braucht man gültige Papiere, ansonsten kann der Arbeitgeber einen nicht anmelden.
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