Den Fahrverkehr regeln über den Bußgeldbescheid
Veröffentlicht am 29. November 2017 Kommentare deaktiviert für Den Fahrverkehr regeln über den Bußgeldbescheid
Man kennt vielleicht aus eigener Erfahrung: Als Person, die auf das tagtägliche Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angewiesen ist, kommt man natürlich mit anderen seinesgleichen immer wieder in die Situation, im Stau zu stehen – dies passiert nicht selten in der Hauptverkehrszeit. Zeitdruck und andere Gründe führen dann zu einem nicht immer zu den Regeln des Straßenverkehrs passenden Fahrverhalten. Die Folge für ein solches Verhalten: Häufig wird man dabei ertappt, wie man zu schnell fährt oder aber auf der rechten Spur überholt. In all diesen Fällen wird man dann über einen Bußgeldbescheid sanktioniert und wieder auf die sprichwörtliche Spur gebracht.
Eigentlich würde man meinen, dass schon allein über die Straßenverkehrsregeln in Deutschland genug getan wäre, um die Teilnehmer des Straßenverkehrs in ihrem Verhalten zu steuern. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Dass ein Bußgeldbescheid hier nötig ist, zeigt allein die Zahl der Verkehrsunfälle, die Jahr für Jahr passieren. Die Zahl 2.4 Millionen für das Jahr 2010 ist eine erschreckende Zahl und verweist einmal mehr auf die Bedeutung des Bußgeldbescheid. Dabei ist der Bußgeldbescheid ein anpassbares Mittel: Für jedes Vergehen kann hier die Höhe angepasst werden. Wer zum Beispiel nur an der falschen Stelle parkt, wird mit niedrigen Beträgen sanktioniert. Wer hingegen sich schwerer Verstöße im Straßenverkehr schuldig macht, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der sogar an die Höhe des Einkommen gekoppelt ist. Man kann die Höhe des Bußgeldbescheid fortsetzen bis hin zu einem Entzug des Führerscheins. Im Grunde kann man sagen, dass mit dem Bußgeldbescheid ein gutes Werkzeug vorliegt.
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