Umzugsunternehmen Erfurt – Hier wird ihnen geholfen
Veröffentlicht am 2. August 2018 Kommentare deaktiviert für Umzugsunternehmen Erfurt – Hier wird ihnen geholfen
Umzugsunternehmen Erfurt, eines ist sicher, wenn Sie den Umzug in die Hände einer Umzugsfirma geben, dann bleibt Ihnen viel Zeit und Ärger erspart. Wenn Sie einen komplett Umzug in Auftrag geben, dann müssen Sie sich um gar nichts mehr zu kümmern, was mit dem Umzug zu tun hat. Und das ist auch gut so, denn Sie müssen noch sehr viel andere Dinge erledigen, für die das Umzugsunternehmen Erfurt nicht zuständig ist. Sie haben verschiedene Verpflichtungen, die Sie einzuhalten haben. Versicherungen muss das neue Wohnverhältnis mitgeteilt werden und dann ist es wichtig, dass mit der Versicherung abgeklärt wird, ob bestimmte Versicherungen angepasst werden müssen. Haben Sie Abos, dann muss auch hier die Adressänderung mitgeteilt werden. Strom- Gas- und Wasserversorger müssen ebenfalls unverzüglich über den Umzug unterrichtet werden. Am Tag des Umzugs müssen die Zählerstände abgelesen und dem Anbieter mitgeteilt werden. Also wie Sie sehen, bleibt trotz Umzugsunternehmen noch genügend Arbeit an Ihnen hängen.
Umzugsunternehmen Erfurt – wer haftet bei Schäden
Leider kann es immer wieder mal passieren, dass etwas während des Umzugs zu schaden kommt. Doch das ist in der Regel kein Problem, wenn ein Umzugsunternehmen Erfurt dafür in Haftung genommen werden kann. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung für eben solche Haftungsansprüche zu besitzen. Die Höchstgrenze liegt bei 620 Euro für jeden Kubikmeter. Die Versicherung tritt aber nur dann in Haftung, wenn der Schaden durch die Umzugsfirma auch tatsächlich verursacht wurde. Sollten Sie also beim Umzug mit anpacken und dabei etwas kaputt machen, dann muss die Versicherung selbstverständlich nicht bezahlen. Ist es dann zum Schaden gekommen, dann muss die Versicherung unverzüglich über den Schadensfall informiert werden. Hier gibt es ganz klare Fristen, wer diese nicht einhält, hat Pech, denn die Versicherung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Schadensregulierung verpflichtet und das wäre dann richtig ärgerlich. Am Tag des Umzugs müssen die Zählerstände abgelesen und dem Anbieter mitgeteilt werden. Also wie Sie sehen, bleibt trotz Umzugsunternehmen noch genügend Arbeit an Ihnen hängen.
Kommentare:
Sorry, no posts matched your criteria.