Artikelkatalog

Suchmaschinenoptimierter Artikelkatalog

Das spezielle Nottestament: Das Bürgermeistertestament

Veröffentlicht am 12. Oktober 2016 Kommentare deaktiviert für Das spezielle Nottestament: Das Bürgermeistertestament

Wer in Deutschland etwas regeln möchte, wird oftmals mit den verschiedenen Vorschriften und Gesetzen in Kontakt kommen. Diese können einem dann schon einmal die schöne Lauen vermiesen, da auf sehr viele Dinge zu achten ist. Das ist auch mit einer der Gründe, warum der eigene Tod oder der Tod eines Ehepartners ein Thema ist, was nie besprochen wird. Denn noch ist jeder jung und somit ist das ein Thema, was einen noch lange nicht betrifft. Was aber passiert dann mit dem eigenen Vermögen, wenn doch mal ein Unglück oder eine schlimme Krankheit unerwartet aufkommt? Dann ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Erbfolge regelt. Möchte der Erkrankte oder der Verunfallte allerdings selber etwas regeln, gibt es in einer solchen Notsituation das Nottestament. Dieses gibt einem dann die Möglichkeit, ein zu erstellen, was über den Zeitrahmen von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstellung seine Gültigkeit hat. Es muss wie jedes Testament in Schriftform erstellt werden und den Ort sowie das Datum beinhalten. Des Weiteren muss natürlich eine eigenhändige Unterschrift vorhanden sein. Es gibt dazu noch verschiedene Möglichkeiten der Erstellung eines solchen Nottestaments, in diesem Beispiel geht es aber um die besondere Form des Bürgermeistertestaments. Bei diesem muss, wie der Name schon sagt, der Bürgermeister als Zeuge anwesend sein. Aber nicht nur der Bürgermeister, sondern es müssen auch noch weitere zwei Personen bezeugen, dass das Nottestament vom Erblasser persönlich aus freien Stücken und bei voller geistiger erstellt wurde. Dann ist dieses auch für drei Monate ab dem Erstellungsdatum gültig und verliert nach dieser Zeit seine Gültigkeit.

Erstellt durch admin

Kommentare:

Comments are closed.

Sorry, no posts matched your criteria.

  • Kategorien

  • Archive

  • Meta