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Elektronische Personalakte vs. Vertragsmanagement

Veröffentlicht am 17. April 2015 Kommentare deaktiviert für Elektronische Personalakte vs. Vertragsmanagement

 

In der heutigen Zeit kann schnell festgestellt werden, dass verschiedene Unternehmen, die einen Onlinezugang haben alles elektronisch abwickeln müssen. Schaut sich die steuerliche Seite genauer an, kann schnell erkannt werden, dass neben der sogenannten Elster der elektronischen Steuererfassung allerdings auch die vorhanden ist. Schaut sich die Elektronische Personalakte genauer an, kann deutlich werden, dass die Meldung an die gesetzliche Krankenversicherung, die durch das sowie auch durch das Personalmanagement durchgeführt werden muss. Schaut sich die gesetzliche Krankenkasse genauer an, kann schnell festgestellt werden, dass diese die Meldungen an die gesetzliche getragen werden muss. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung, die elektronische Personalakte, die das Bruttoentgelt betrifft, nur die eigentlichen Festangestellten festgelegt werden. Da allerdings die von den freiberuflichen Mitarbeitern ein wesentlicher Unterschied zu den Festangestellten Mitarbeitern ist, kann auch schnell erkannt werden, dass die freiberuflichen Angestellten Mitarbeitern neben der Provision oder dem ausgemachten Löhnen keinen festen Lohnsatz erhalten und dementsprechende Lohnzahlungen, die von dem Arbeitgeber alleine zu tragen sind, wie die Künstlersozialkasse in die elektronische Personalakte eingetragen werden müssen, da gegebenenfalls die gesetzliche diese Daten abfragen kann und darf. Wichtig ist allerdings die elektronische Personalakte auch für die interne Bearbeitung, die für die verschiedenen Leistungen, die den Mitarbeiter betreffen, bearbeitet werden können. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass verschiedene Daten unter den fallen. Schnell kann erkannt werden, dass das Vertragsmanagement sehr wichtige Daten beinhaltet, was auch erkennen lässt, dass diese Daten nicht in die Hand von Dritten gelangen darf.

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