Grundsicherung über staatliche Versicherungen nicht mehr möglich
Veröffentlicht am 14. August 2015 Kommentare deaktiviert für Grundsicherung über staatliche Versicherungen nicht mehr möglich
Die Sozialversicherungen gewähren schon seit Langem keine Sorgenfreiheit mehr. Die Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen decken die tatsächlich anfallenden Kosten nicht mehr vollständig ab bzw. genügen nicht, um den Lebensunterhalt abzusichern.
Dass die gesetzliche Renten nicht genügt und private Altersvorsorge unerlässlich ist, ist bereits hinreichend bekannt. Selbst der Staat ermutigt hierzu. Auch bei der Krankenversicherung ist den meisten bewusst, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung weniger umfangreich sind, als die bei der privaten. Wer sich mehr wünscht, als eine Behandlung zweiter Klasse, dem bleibt nur der Antrag bei einer Krankenzusatzversicherung oder der PKV. Rechner im Internet bieten einen günstigen Versicherungsvergleich an, der hilft, die günstigsten Beiträge herauszusuchen. Eine private Versicherung ist natürlich nicht geschenkt.
Manchmal ist die private Absicherung jedoch wirklich unvermeidlich. Zu den unverzichtbaren Versicherungen, die jede Familie bzw. jeder, der andere versorgen muss, haben sollte, zählen unter anderem die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesen Bereichen genügt die staatliche Leistung nämlich auch nicht. Die beste Unfallversicherung ist demnach auch die private, denn die gesetzliche Leistet nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Bekanntlich geschehen jedoch die meisten Unfälle in der Freizeit – hier wäre man also schutzlos. Die private Unfallversicherung schützt hingegen rund um die Uhr und überall, sogar weltweit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat seit der Rentenreform kein staatliches Pendant mehr. Auch die Pflegeversicherung, die sich im Übrigen kaum etwas nimmt, wenn man über die Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung pflegeversichert ist, genügt nicht. Hier warten üble Versorgungslücken auf die Pflegebedürftigen. Bei stationärer Pflege bspw. entstehen monatliche Kosten in Höhe von 3.000 Euro, wovon die Pflegeversicherung nur die Hälfte übernimmt – auch nach der neuen Pflegereform. So müssen 1.500 Euro jeden Monat selbst aufgebracht werden. Hat man das Geld nicht, weil das Vermögen bereits aufgezehrt ist, so müssen der Ehepartner und dann die Kinder einspringen. Wer das nicht möchte, muss eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Hier bieten sich drei Modelle: Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung. Auch sie sollte man unbedingt hinsichtlich der Beiträge vergleichen, um die monatliche Last möglichst gering zu halten.
Erstellt durch adminTags: Krankenversicherung > Pflegeversicherung > Rentenversicherung > Unfallversicherung
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