Kostenerstattungsprinzip – so wird man Privatpatient
Veröffentlicht am 20. Dezember 2014 Kommentare deaktiviert für Kostenerstattungsprinzip – so wird man Privatpatient
Seit 2004 ist es gesetzlich versicherten Personen möglich das Kostenerstattungsprinzip statt des bekannten Sachleistungsprinzips zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip muss bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens 12 Monate beantragt werden und führt dazu, dass der zu behandelnde Arzt einen als Privatpatienten behandelt. Er erhält sein Honarar nicht mehr von der Krankenkasse, sondern stellt dem Patienten eine Privatrechnung aus, die sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte orientiert.
Da diese Rechnung natürlich höher ausfällt als die Bezahlung, die der Arzt normalerweise von der Krankenkasse erhalten hätte, ist es sinnvoll eine spezielle ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, die für eventuelle Zusatzkosten aufkommt.
Das Kostenerstattungsprinzip lässt sich auch einzeln für Kinder, die meist in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, beantragen. So wird das Kind Privatpatient und genießt den damit zusammenhängenden hochwertigen Behandlungsstandard auf Privatniveau. Da die sogenannten ambulanten Zusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktionieren gerade für Kinder sehr günstig sind, ist eine Absicherung hier noch sinnvoll. Zudem sind Kinder in den meisten Fällen noch nicht gesundheitlich vorbelastet, so dass der Gesundheitszustand einer Absicherung nicht im Wege steht.
Viele gesetzlich Versicherte klagen über die schlechten Versicherungsbedingungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowie den niedrigen Behandlungsstandard, zu dem dies führt. Um diesbezüglich bessere Leistungen zu erhalten, erwägen viele Personen den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Was sie jedoch oft nicht wissen, ist die Tatsache, dass eine einfache Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat, allenfalls die Eigenbeteiligungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Eine bessere medizinische Versorgung garantieren diese Krankenzusatzversicherungen bei weitem nicht. Denn im Gegensatz zum Kassenpatienten, schreibt ein Arzt einem Privatpatienten eine Rechnung, die sich an seinen genauen erbrachten Leistungen orientiert. Die damit verbundene bessere Behandlung kostet natürlich auch mehr Geld. Dieses zusätzliche Honorar wird jedoch nur von speziellen Krankenzusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktionieren, erbracht. Eine einfache herkömmliche Zusatzversicherung, wie sie vielfach auch von den Krankenkassen vermittelt wird, ist mit einem derartig hochwertigen Versicherungsschutz in keiner Weise vergleichbar.
Dieser zusätzliche Versicherungsschutz kostet zwar mehr als eine einfache Heilpraktikerversicherung oder eine Brillenversicherung, doch im Gegensatz zu diesen Tarifen, sichert eine ambulante Krankenzusatzversicherung seinem Inhaber eine lebenslange medizinsche Versorgung auf Privatniveau. Soetwas kann gerade im Krankheitsfall nicht mit Geld aufgewogen werden, denn die Behandlung, beispielsweise durch Privatärzte oder spezielle Ärzte für Naturheilverfahren kann über Leben und Tod entscheiden.
Erstellt durch adminTags: ambulante Krankenzusatzversicherung > ambulante Zusatzversicherung > GKV Privatpatient > GKV Privatpatient Kinder > Kostenerstattungsprinzip > Privatpatient
Kommentare:
Sorry, no posts matched your criteria.