Mietrecht – Was tun bei Mängeln?
Veröffentlicht am 7. November 2014 Kommentare deaktiviert für Mietrecht – Was tun bei Mängeln?
Was tut man als Mieter, wenn man plötzlich Schimmel in der Wohnung feststellt, die Heizung nicht mehr funktioniert oder Wasser durch die Decke tropft?
Man kann insgesamt gesehen unterschiedlich vorgehen, doch zwei Grundsätze sollten in jedem Fall strickt befolgt werden:
1. Den Mangel an der Mietsache sofort melden
2. Eventuell sofort Maßnahmen (zum Beispiel bei Wasserschaden) einleiten, um den Schaden minimal zu halten
Diese beiden Maßnahmen sind kein freundliches Entgegenkommen des Mieters, sondern in der Regel gesetzliche Pflicht. Sollten die Schäden durch die Nachlässigkeit des Mieters schlimmer werden, kann er unter gewissen Vorraussetzungen teilweise oder sogar ganz haftbar gemacht werden. Somit sollte es im Interesse aller das höchste Gebot sein diese Maßnahmen zu ergreifen.
Wie man allerdings anschließend mit dem Auftreten von Mängeln umgehen sollte ist recht individuell. Ein Heizungsausfall im Winter berechtigt zum Beispiel zu einer sofortigen Kürzung der Miete. Um wie viel hängt davon ab, wie warm die Wohnung noch wird und wie lange ein solcher Ausfall dauert. Man sollte sich aber dennoch zumindest Gedanken dazu machen, ob man es sich mit dem Vermieter wirklich wegen ein paar Euros verscherzen will.
In den meisten Fällen hat der Vermieter ohnehin eine gewisse Frist zur Beseitigung der Mängel. Wenn es nicht gerade etwas Akutes wie ein Heizungsausfall ist, kann man also auch die Miete nicht senken. Wenn man sich unsicher bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Mängeln ist, bekommt man auch weiterführende Informationen in einem Mietrecht Forum im Internet. In einem solchen Mietrecht Forum helfen User anderen Usern mit Erfahrungen, Meinungen und wertvollen Ratschlägen. Vielleicht lässt sich hier auch eine sinnvolle Strategie ausarbeiten, wie man im Falle eines ganz bestimmten Mangels vorgehen sollte.
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