Pflege der Berufsbekleidung wichtig
Veröffentlicht am 30. Juli 2017 Kommentare deaktiviert für Pflege der Berufsbekleidung wichtig
Heute verfügen viele Angehörige aus verschiedenen Berufen über Berufsbekleidung. Wichtig ist, dass diese Berufsbekleidung nicht nur vom Stoff her in Ordnung ist, sondern auch hygienisch rein. Überall dort, wo Arbeitnehmer in Berufsbekleidung mit Menschen oder mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist die Reinigung der Berufsbekleidung besonders wichtig.
Daher muss die Berufsbekleidung auch sehr hochwertig sein, denn sie muss viele Waschvorgänge vertragen und auch ihre Form behalten. Oftmals ist es verboten die Berufsbekleidung selbst zu reinigen. Doch wenn, dann ist es möglich, dass der Arbeitnehmer die dafür entstandenen Kosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Die entsprechenden Belege dafür müssen natürlich vorhanden sein bzw. vorgelegt werden. Auch die Beschaffung der Berufsbekleidung selbst, wenn erlaubt, kann von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gelten als typische Berufskleidung Kleidungsstücke, die von der Beschaffenheit her für die berufliche Verwendung bestimmt ist und auch für den Beruf notwendig ist. Es können als Berufskleidung aber auch Kleidungsstücke beurteilt werden, welche eigentlich zur „normalen“ Alltagsbekleidung zählen. Denn nicht erforderlich ist, dass
diese Kleidung im privaten Bereich nicht getragen werden kann. Es ist jedoch so, dass man eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Alltagskleidung vornimmt. Ein Streitpunkt ist allerdings zum Beispiel die Berufsbekleidung zum Beispiel für Sportlehrer.
Doch auch Sportkleidung, die Sportlehrer für den Unterricht benötigen, ist in diesem Fall absetzbar. So stellt auch das FG Münster unmissverständlich fest, dass Sportkleidung keine normale bürgerliche Kleidung darstellt. Und auch die OFD Berlin sagt in diesem Bezug eindeutig, dass Aufwendungen für die Sportkleidung von einem Sport-Schullehrer unstreitig zu den Werbungskosten zählen.
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