Kostenerstattungsprinzip – so wird man Privatpatient
Seit 2004 ist es gesetzlich versicherten Personen möglich das Kostenerstattungsprinzip statt des bekannten Sachleistungsprinzips zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip muss bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens 12 Monate beantragt werden und führt dazu, dass der zu behandelnde Arzt einen als Privatpatienten behandelt. Er erhält sein Honarar nicht mehr von der Krankenkasse, sondern stellt dem Patienten eine […]