Tierversicherung schon beim Welpenkauf: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Veröffentlicht am 25. November 2015 Kommentare deaktiviert für Tierversicherung schon beim Welpenkauf: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Kuscheln mit einem süßen, kleinen Welpen, was gibt es Schöneres? Schon beim etwaigen Besuch des Züchters genießt man das weiche, wohlriechende Fell, das kalte Schnäuzchen, das einen feuchten Schlabberkuss gibt. Wer mag da über so profane Dinge wie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken?
Doch schon jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich über das Thema Tierversicherung zu informieren und klar zu werden. Denn eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung kann und sollte auch ruhig schon vor Einzug des neuen Familienmitgliedes abgeschlossen werden. Warum sollte eine solche Tierversicherung schon für einen Welpen abgeschlossen werden? Wie schnell ist Folgendes passiert! Der neue vierbeinige Weggefährte ist erst wenige Tage im neuen Heim, und da auch die lieben Verwandten ihn schon unbedingt kennenlernen und kuscheln wollen, macht man sich auf den Weg zu ihnen. Doch, wie peinlich, der kleine Vierbeiner hat plötzlich Durchfall und macht auf Schwiegermutters teuren Perserteppich, der damit leider völlig ruiniert ist oder er zerkaut (aufgrund der starken Zahnschmerzen während des Zahnwechsels) eine Ecke der antiken Kommode. Wer nun über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, kann sich entspannt zurücklehnen, denn diese kommt nun für den Schaden auf und alles ist wieder gut. Ebenso kann solch eine Tierversicherung zum Einsatz kommen, wenn beispielsweise Besucher – egal ob durch eigenes Fehlverhalten oder nicht – einen Biss des Hundes oder behandlungsbedürftigen Kratzer durch die scharfen Krallen davon tragen. Gerade Welpen und Junghunde sind durch den noch fehlenden Erziehungsstand nicht so zuverlässig wie ältere Hunde. So kann es auch schnell passieren, dass ein Welpe vor ein Fahrrad oder Auto läuft und hierdurch – je nach Schadensfall – für enorme Personen-, Sach- oder gar Vermögensschäden sorgt. Für diese Schäden haftet, wie oftmals fälschlicherweise angenommen, die private Haftpflichtversicherung nicht (sondern nur für Kleintiere, wie Katzen, Hamster und Co.) und macht die Notwendigkeit des Abschlusses einer entsprechenden Tierversicherung ganz deutlich. Doch auch bei älteren, zuverlässigen Hunden kann es auf den täglichen Spaziergängen zu einer unvorhergesehenen Beißerei mit Artgenossen kommen, die unter Umständen in einer teuren Tierklinik endet und dies meist auch noch am Wochenende, wo gleich der 2 bis 3 Fache Satz der Gebührenordnung veranschlagt wird. Auch hier springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei berechtigten Schäden für die Behandlungskosten des geschädigten Hundes ein und entlastet somit den eigenen Geldbeutel.
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