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Vollkasko — immer zahlt die Vollkasko nicht

Veröffentlicht am 5. Juni 2015 Kommentare deaktiviert für Vollkasko — immer zahlt die Vollkasko nicht

Vollkasko — wann muss sie zahlen und wann nicht?
könnte eventuell glauben, die Vollkasko – zahlt praktisch jeden Schaden, der an einem versicherten entsteht. Das jedoch ist eine Illusion, wenngleich die Vollkasko diejenige der freiwilligen Autoversicherungen ist, die den meisten Schutz für ein versichertes Auto bietet. Aber auch bei einer Vollkasko sollte sich die gut ansehen und mögliche Ausschlüsse kennen lernen, um abschätzen zu können, wo der der Vollkasko eines Anbieters seine Grenzen hat.

Eins gilt schon einmal für die allermeisten Versicherer: Wer mit zu viel Alkohol im Blut am Steuer seines fahrenden Wagens sitzt, wenn ein Schaden an seinem Wagen verursacht wird, verliert auch bei der in der Regel den Versicherungsschutz. Das scheint recht schnell einleuchtend zu sein. Gleiches gilt bei grober Fahrlässigkeit, die etwa gegeben ist, wenn ein Cabriofahrer seinen Wagen trotz hoher Regenwahrscheinlichkeit mit offenem Verdeck parkt und Regen anschließend das Innere des Wagens beschädigt. Was vielleicht nicht direkt einsichtig ist: Die Vollkasko zahlt in der Regel auch dann nicht, wenn Schäden auf Fahrzeugmängel wie etwa defekte Bremsen zurückzuführen sind.

Oft sind Schadensfälle recht eindeutig von der Vollkasko abgedeckt und die Versicherungsgesellschaft zahlt ohne größere Beanstandungen oder Rückfragen. Mitunter ist andererseits die grobe Fahrlässigkeit so offensichtlich, dass der Versicherungsnehmer seine gar nicht erst bemüht. In wiederum anderen Fällen kommt es auch einmal zu Rechtstreitigkeiten, weil der Versicherungsnehmer die Ansicht vertritt, dass der Versicherer zahlen muss, und der Versicherer denkt, dass dies nicht der Fall ist. Dann müssen die Gerichte ran. Im Fall des Fahrers, der mit Dachgepäckträger und Fahrrädern auf dem Dach in eine Tiefgarage mit zu niedriger Einfahrt fuhr, urteilte das Gericht etwa, dass die Vollkasko nicht zu zahlen habe. Sekundenschlaf am Steuer seines Wagens muss dagegen laut Gerichtsurteil nicht automatisch grob fahrlässig sein, schnelles Fahren bei Regen ist es wiederum schon. Es mag Hunderte von Fällen geben, bei denen es nicht eindeutig ist, ob die Vollkasko zu zahlen hat oder nicht. Diese Unwägbarkeit wird wohl immer bleiben.

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