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Vorsorgen im Alter und Erbrecht

Veröffentlicht am 2. Mai 2017 Kommentare deaktiviert für Vorsorgen im Alter und Erbrecht

Gerade zu Zeiten etwaiger Wirtschaftskrisen und sinkender Renten ist es wichtig, auf eine Vorsorge im Alter zu achten. Hierbei kann die Vorsorge im Alter über geregelt werden, was bedeutet, dass etwaige Gelder auf der angelegt sind. Eine Vorsorge im Alter kann aber auch via Investition vonstatten gehen, beispielsweise wenn die Vorsorge im Alter durch den Kauf von geregelt wird. Dies kann jedoch gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten riskant sein, da die Immobilie, die als Vorsorge im Alter gedacht war, an Wert verlieren kann. Eine andere Möglichkeit der Vorsorge im Alter ist auch das private Sparen, so dass sich die Vorsorge im Alter hier über den bekannten Sparstrumpf zeigt, der in heutigen Zeiten aber mehr einen Tresor darstellt.

Wenn die jeweilige Person stirbt, bevor die Vorsorge im Alter in Anspruch genommen werden kann, fällt die Vorsorge schließlich den zu. Das Erbe wird hierbei vom Erbrecht geregelt, das dafür Sorge tragen soll, dass über das Erbe im Sinne des Verstorbenen, aber auch des Gesetzes verfügt wird. So regelt das beispielsweise, was der gesetzliche Erbteil des Erbes ist, auch regelt das Erbrecht, wie bei der Testamentvollstreckung mit dem Erbe umgegangen werden soll. Auch ist das Erbrecht dafür zuständig, zu definieren, was bei etwaigen Schwierigkeiten im Bezug auf das Erbe geschehen soll oder kann. Das Erbrecht sorgt also dafür, dass das Erbe, das einst die Vorsorge im Alter darstellte, nicht veruntreut wird oder etwaige Schwierigkeiten auftreten. Das Erbrecht, das mittlerweile im zum der vergangenen Jahrzehnte stark erweitert wurde, stellt somit eine Handlungsgrundlage für und Testamentvollstrecker dar.

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