Wer kann sich privat krankenversichern?
Veröffentlicht am 21. Januar 2016 Kommentare deaktiviert für Wer kann sich privat krankenversichern?
Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Viele Arbeitnehmer, welche die Zugangsvoraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen und Selbständige sind sich unsicher bei der Auswahl ihrer Krankenkasse. In der privaten Krankenversicherung können sich alle Arbeitnehmer versichern, die mit ihrem Einkommen über der Jahresbemessungsgrenze liegen und Selbständige. Die Jahresarbeitsendgeldgrenze liegt für Angestellte bei etwa 50.000 Euro: Nur wer mehr verdient, kann sich alternativ zur Gesetzlichen für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Selbständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse. Jeder Selbständige kann sich entweder für einen privaten Tarif oder eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Heute, da sich die privaten und gesetzlichen Kassen immer mehr annähern, fällt die Auswahl des besten Krankenkassenmodells allerdings gar nicht mehr so einfach.
In der privaten Krankenkasse wird der Beitrag durch verschiedene Faktoren wie Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen bestimmt. Die privaten Versicherer müssen auch einen Basistarif anbieten, der an den Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen angepasst ist. Alle privaten Krankenkassen bieten mehrere Tarife an; beginnend mit dem abgespeckten Basistarif. Bei der Auswahl einer privaten Kasse ist allerdings zu beachten, dass die Leistungen für Zähne in den ersten Vertragsjahren heute begrenzt sind. Alle Rechnungen außer Notfallbehandlungen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden und werden durch den Versicherer rückerstattet. Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, zahlt einen einheitlichen Beitrag, der nicht vom Gesundheitszustand, dem Alter und anderen Faktoren abhängig sind. Im Gegensatz zur privaten Kasse wird der Beitrag in der Gesetzlichen allerdings vom Einkommen bestimmt: Etwa 15 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen monatlich für die gesetzliche Versicherung aufgewendet werden.
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