Wie wird ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto eröffnet?
Veröffentlicht am 21. August 2017 Kommentare deaktiviert für Wie wird ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto eröffnet?
Festgeldkonten und Tagesgeldkonten erfüllen ähnliche Zwecke. Beim Tagesgeldkonto sind die Beträge allerdings kurzfristig verfügbar. Beim Festgeldkonto liegt das Geld über einen vereinbarten Zeitpunkt fest auf einem Konto. Der Anleger kann daher nicht darüber verfügen.
Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, muss immer ein Festgeldzinsen vergleich durchgeführt werden. Sowohl die effektiven Zinsen wie auch die Laufzeiten und Bedingungen können bei diesem Produkt sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein Festgeld vergleich immer ein Instrument, um ein individuell vernünftiges Produkt zu finden. Gleiches gilt auch für das Tagesgeld.
Zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist es notwendig, dass bereits ein Verrechnungskonto vorhanden ist. Dieses Konto muss nicht bei der Bank vorhanden sein, bei dem das Tagesgeld angelegt wird. Allerdings dauert eine Überweisung einige Tage. Ist ein Konto bei der Bank vorhanden, erfolgt die Überweisung in Minuten, so dass dies das ideal darstellt. Wie auch bei einem normalen Konto muss sich der Anleger mit dem Personalausweis ausweisen. Zugleich muss er mindestens 18 Jahre alt sein. Ist er jünger, dann können die Eltern das Konto stellvertretend einrichten. Danach wird das Konto eröffnet und kann dann ganz normal geführt werden. Ein Guthaben kann bereits zu Beginn eingezahlt werden. Ein Mindestbetrag gibt es in der Regel allerdings nicht, so dass zunächst auch ein geringer Betrag oder kein Guthaben vorhanden sein kann.
Bei Festgeldern wird ebenfalls ein Konto eingerichtet. Dieses Konto ist allerdings für den Kunden nicht einsehbar. Der Kunde muss zur Eröffnung ebenfalls seinen Personalausweis vorzeigen. Zugleich muss er volljährig sein. Wie auch beim Tagesgeldkonto können die Eltern stellvertretend ein Festgeldkonto eröffnen. Der vereinbarte Betrag muss direkt nach der Eröffnung eingezahlt werden und wird erst wieder am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Nach Ablauf der Anlagezeit kann es auch in ein Sichtguthaben umgewandelt werden. In diesem Fall wird es dann wie ein Tagesgeldkonto geführt. Ein Verrechnungskonto muss erst am Ende der Laufzeit angegeben werden.
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